Achtung! Reha-Orthopädie fällt am 25.11.20025 aus – stattdessen am Freitag 28.11.2025 um 17 Uhr im Mehrzweckraum.
Die LT-Hallen sind vom 20.12.2025 bis zum einschl. 01.01.2026 geschlossen.

Mitglied

Vereinsbeitrag
monatlich
Vierteljährlich
Kinder und Jugendliche (U18*)
14,00 €
42,00 €
Erwachsene in Ausbildung (U27** mit Nachweis)
14,00 €
42,00 €
Erwachsene
25,00 €
75,00 €
Erwachsener Partner
18,00 €
54,00 €
Ab dem 3. Familienmitglied (U18*)
11,00 €
33,00 €
Auslandsbeitrag
10,00 €
30,00 €

Für neue Mitglieder

Kontaktdaten

Lübecker Turnerschaft von 1854 e.V.
Possehlstraße 5. 23560 Lübeck
Telefon: 0451 51054
E-Mail: info@lt1854.de
Web: www.lt1854.de

Die Geschäftsstelle befindet sich in unserem Sportzentrum (EG) in der Possehlstraße 5, 23560 Lübeck.

Montag und Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 17:00 Uhr.

Aufnahmeanträge liegen in der Geschäftsstelle aus und stehen auf der Webseite zum Download bereit. Ausgefüllte und unterschriebene Anträge bitte zusammen mit einem unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat an die Geschäftsstelle schicken.

AcroLiner, Badminton, Baseball/Softball, Basketball, Bogenschießen, Faustball, FitnessStudio, Gerätturnen, Gymnastik, Handball, Inline-Skating, Karate, KinderSportSchule, Rehasport, Leichtathletik, Orientierungslauf, Schwimmen, Tanzen, Tischtennis, Volleyball, Wandern.

Die Mitgliedsbeiträge sind zu Beginn eines jeden Kalendervierteljahres im Voraus zu entrichten. Der Einzug erfolgt mittels SEPA-Lastschrift, für den ein separates SEPALastschriftmandat erteilt werden muss. Monatliche Zahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Alle mit Beitragsrückständen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Der Austritt aus dem Verein muss der Geschäftsstelle schriftlich angezeigt werden. Er kann unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen.
Die Kündigung im Januar, Februar und März wird wirksam am 30. Juni.
Die Kündigung in April, Mai und Juni wird wirksam am 30. September.
Die Kündigung in Juli, August und September wird wirksam am 31. Dezember. Die Kündigung in Oktober, November und Dezember wird wirksam am 31. März.
Die Mitgliedschaft erlischt nicht, wenn nicht mehr am Sport teilgenommen wird. Bei Teilnahme am Rehasport mit einer Verordnung, erlischt die Mitgliedschaft nicht, wenn der Arzt keine Folgeverordnung mehr ausstellt bzw. die Versicherung eine Verlängerung der Verordnung nicht mehr genehmigt.